Membership

80 Euros/Year

Every natural person over 18 years old can be a member of the association, as well as by legal entities, if they recognise and support the objectives of the Association.

  • 3 Mitgliedschaft
  1. Die Mitgliedschaft kann von natürlichen Personen ab 18 Jahren, sowie von juristischen Personen beantragt werden, sofern sie die Ziele des Vereins anerkennen und unterstützen.
  2. Der Antrag ist schriftlich beim Vereinsvorstand abzugeben.
  3. Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von einem Monat.
  4. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwider handelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt. Gegen den Beschluss kann das Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig. Das Mitglied ist zur Versammlung einzuladen und anzuhören. Bis zu deren Entscheidung ruht die Mitgliedschaft.